Kompetenz- und Aufgabenprofil der sozialpädagogischen Fachkräfte

18.03.2009

Kompetenzbereiche - Aufgabenbereiche - Tätigkeitsbereiche - Gremienzugehörigkeit

1. Kompetenzbereiche

• Einbringung sozialpädagogischer Kompetenz in die Schule und in den Schulentwicklungsprozess
• Planung und Durchführung gezielter Förderung bezüglich bestimmter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen
• Erziehungsberatung
• Entwicklungsförderung als Eingliederungshilfean gesellschaftlichen Konfliktstellen
• Zusammenarbeit mit Institutionen und professionellen Beratern

2. Aufgabenbereiche

• Förderung von Schülerinnen und Schülern u.a.im Zusammenwirken der Bereiche der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache – insbesondere der Förderungder phonologischen Bewusstheit –, derMengenerfassung, der sozialen Kompetenzen und des Spiels
• Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Grundschule:
– bei der Ermittlung der Lernausgangslage (Schulanfänger-Diagnostik, z. B. Bielefelder Screening, Kieler Einschulungsverfahren, Aachener Unterrichtsspiel),
– bei der professionellen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen (vgl. Schulfähigkeitsprofil) sowie in den Lernbereichen und Fächern,
– bei der Erstellung von Förderplänen für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Kleingruppen,
– bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung,
– bei der Planung und Durchführung zusätzlicher Förderangebote,
– bei der Absicherung und Durchführung kontinuierlicher Elterninformation und Elternberatung,
– bei der Weiterentwicklung des Schulprogramms. Gegebenenfalls Beratung umliegender Schulen

3. Tätigkeitsbereiche

Die Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Schulentwicklungsprozess der einzelnen Schule. Die folgende, nicht abgeschlossene Auflistung nennt beispielhaft Schwerpunkte:
• Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik• Mitwirkung bei der Erstellung von Förderplänen,
• Dokumentation von Entwicklungsfortschritten,
• Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung unter Berücksichtigung aller Sinne; u. a.auch durch basale Förderung, durch Training der sensomotorischen Fähigkeiten, durch Motopädagogik, Psychomotorik und Entspannungsübungen,
• Förderung der Grob- und Feinmotorik,
• Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht,
• Einübung der Kommunikationsfähigkeit von Kindern in Bezug auf Teilhabe am Klassenleben und im Unterricht,
• Förderung der emotionalen Kompetenz und Konfliktfähigkeit,
• Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind,
• Förderung von Konzentration, Ausdauer, Beobachtungs- und Merkfähigkeit, u. a. auch durch Gestaltungkreativer Spielsituationen,
• Förderung im mathematischen Bereich und des logischen Denkens mit entsprechend anschaulichenMaterialien,
• Beratung von Eltern (u. a. in Schul- und Erziehungsfragen, Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung, notwendige außerschulische Therapiemöglichkeiten),
• Koordination unterschiedlicher Fördermaßnahmen,
• Kooperation mit außerschulischen Institutionen.

4. Gremienzugehörigkeit

Die sozialpädagogische Fachkraft ist ordentliches Mitglied der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Schulgesetz (SchulG) an den Schulen, an denen sie tätig ist.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in Schule heute Ausgabe 9/2006
VBE Service: Individuelle Förderung, Lernstudio
Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)

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