Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

07.02.2012

Seit Jahrzehnten leisten sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung am Schulanfang. Seit Auflösung der Schulkindergärten stehen im Landeshaushalt 593 Stellen als „Förderzuschlag für die flexible Schuleingangsphase“ zur Verfügung. Durch den Einsatz des VBE können alle freiwerdende Stellen nachbesetzt werden. Auch Stellen, die durch Altersteilzeit frei werden, müssen nachbesetzt werden. Die entsprechenden Stellenausschreibungen und Informationen zum Anforderungsprofil finden Sie unter:
www.andreas.nrw.de (Profession: Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase)

Die Verteilung der Stellen obliegt der Schulaufsicht, i.d.R. erfolgt der Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Die Stellen werden nicht mit Lehrerstellen verrechnet und dienen nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht. Sie konkurrieren bei der Stellenplanung also nicht mit Lehrerstellen.

Hinweise zum Kompetenz - und Aufgabenprofil und zur Arbeitszeitgestaltung der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Runderlass „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ und im „Handlungsrahmen zu § 4 AO-GS“.

Die Arbeitszeit der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen in der Schuleingangsphase erfolgt in Anlehnung an die Pflichtstundenregelung von Grundschullehrkräften, d.h. ein Teil der Arbeitszeit steht für die Vor- und Nachbereitung der sozialpädagogischen Förderarbeit zur Verfügung. Sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase wird die Altersermäßigung gewährt.

Sozialpädagogische Fachkräfte werden auch im offiziellen landesweiten Versetzungsverfahren berücksichtigt. Nähere Informationen und das elektronische Antragsformular dazu finden Sie unter: www.oliver.nrw.de

Der VBE setzt sich mit Nachdruck für eine Ausweitung der Stellen für sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen ein. Sozialpädagogische Kompetenz wird an jeder Schule dringend benötigt.

Bei Fragen zur Einstellung, zur Versetzung, zum o.g. Erlass oder zum Arbeitsfeld Schuleingangsphase wenden Sie sich bitte gerne auch persönlich an uns.
Kontakt:
Doris Feldmann, Referat Sozialpädagogische Berufe in der Schuleingangsphase im VBE NRW

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