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12.05.2016

VBE:Gesetz zur Kita-Finanzierung stopft nur die größten Löcher

Landesregierung will freiwerdende Mittel des Betreuungsgelds für Kitas verwenden.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW begrüßt die Gesetzesinitiative der Landesregierung, die freiwerdenden Mittel des Betreuungsgeldes (331 Millionen Euro) den Kindertageseinrichtungen zugutekommen zu lassen und die sogenannten Kindpauschalen in den folgenden drei Jahren von 1,5 auf 3 Prozent zu steigern.

Viele finanzschwache Träger, die zurzeit Schwierigkeiten haben, können so hoffentlich überleben. Neben denen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschriebenen qualifizierten, pädagogischen Anforderungen und deren Finanzierung klafft aus Sicht des VBE NRW aber immer noch eine riesige Lücke. „Die Landesregierung klebt mit dem Gesetzesentwurf zwar ein Pflaster auf die blutende Wunde, bekämpft aber nicht die Ursache der Krankheit“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW.

Das Problem: Von Anfang an waren die Kindpauschalen nicht an die tatsächlichen Personalkosten angeglichen. Mit der vorgesehen jährlichen Steigerung der Pauschalen in Höhe von 1,5 Prozent waren die Tarifsteigerungen, Gebäudeerhaltung und Fortbildungen nicht bezahlbar. „So wird es wird weiter Personalabbau statt -aufbau geben“, sagt Beckmann. Bei vielen Trägern klaffen heute große Finanzierungslücken von bis zu 19 Prozent des Budgets.

Die Landesregierung hat sich bemüht, in den bisherigen einzelnen Revisionsschritten des KiBiz durch Einzelfinanzierungen (Pauschale für U3 Kinder, Verfügungspauschale, plus-Kitafinanzierung…) keine noch größeren Engpässe entstehen zu lassen. Dabei ging es aber immer nur um den Ausgleich eines Defizits. „Die Qualität der elementaren Bildung wird so aber nicht gesteigert“, sagt Beckmann.

Um die Qualität der Elementarpädagogik zu erhöhen, fordert der VBE:

Eine dauerhafte jährliche Steigerung der Kindpauschalen die die tatsächliche Kostenentwicklung und Tarifsteigerungen berücksichtigt, um den IST-Zustand zu halten.

Alle Altersstufen sollten bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der U3-Bereich überdimensional gefördert wird und der Ü3-Bereich dagegen vernachlässigt.

Das System der Pauschalen gehört auf den Prüfstand. Nur Pflaster kleben verhindert nicht die grundsätzliche Unterversorgung. Personelle und finanzielle Strukturen müssen berücksichtigt werden, wenn es darum geht, pädagogischer Standards im Elementarbereich zu halten und weiter zu entwickeln.


Pressemitteilung 14-2016
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